Heckler und Koch und der Fall Iguala in Mexiko

Der blutige Angriff auf Lehramtsstudenten in der mexikanischen Stadt Iguala wird nun auch die deutsche Justiz beschäftigen. ECCHR beantragt Akteneinsicht

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Familienangehörige mit Bildern der 43 Lehramtsstudenten bei der Demonstrationen in Mexiko-Stadt  zum 2. Jahrestag ihres Verschwindenlassens
Familienangehörige mit Bildern der 43 Lehramtsstudenten bei der Demonstrationen in Mexiko-Stadt zum 2. Jahrestag ihres Verschwindenlassens

Berlin. Am 26. September 2014 haben Polizei und Kriminelle gemeinsam die Lehramtsanwärter im Bundesstaat Guerrero angegriffen. Sechs Menschen starben, 43 wurden verschleppt. Bis heute ist unklar, was mit den Verschwundenen passiert ist. Laut mexikanischen Ermittlungsakten besaß die Polizei von Iguala 56 deutsche Gewehre von Heckler und Koch, die nie dorthin hätten geliefert werden dürfen. Nun wollen Anwälte vor einem deutschen Gericht klären lassen, ob eine Schadenersatzklage als auch ein Strafverfahren wegen der Beihilfe zur schweren Körperverletzung möglich sind.

Der blutige Angriff auf Studenten in der mexikanischen Stadt Iguala wird nun auch die deutsche Justiz beschäftigen. Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hat im Namen eines der Opfer Akteneinsicht in einem Verfahren gegen den Waffenhersteller Heckler und Koch (H&K) beantragt. "Diese Informationen können den Weg für weitere zivilrechtliche und strafrechtliche Schritte gegen das Unternehmen ebnen", erklärt Christian Schliemann von der in Berlin ansässige Menschenrechtsorganisation.

Die Oberndorfer Waffenschmiede muss sich wegen des Verstoßes gegen das Außenwirtschafts- und das Kriegswaffenkontrollgesetz vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Sie soll illegal Gewehre vom Typ G36 nach Mexiko geliefert haben. Diese Waffen kamen auch bei dem Einsatz gegen die Studenten zum Einsatz. Deshalb soll nun geprüft werden, ob sich H&K der Beihilfe schwerer Straftaten schuldig gemacht hat.

Noch ist nicht bewiesen, dass der junge Mann tatsächlich Opfer von Patronen der G36 geworden ist. Sollte dem so sein, ist sowohl eine Schadensersatzklage als auch ein Strafverfahren wegen der Beihilfe zur schweren Körperverletzung denkbar. Das ECCHR will damit einen Präzedenzfall schaffen. "Wir wollen deutlich machen, dass Verfahren gegen Rüstungsexporteure nicht allein mit Blick auf das Außenwirtschaftsgesetz geführt werden können, sondern die konkreten Auswirkungen in den Empfängerländern zu berücksichtigen sind", erklärte Schliemann. So könne den Opfern der Gewaltverbrechen in Deutschland zu Gerechtigkeit verholfen werden.

Die Akteneinsicht könnte auch die Ermittlungen in Mexiko unterstützen. Dort werfen Angehörige der Studenten und Menschenrechtsorganisationen den Behörden vor, Informationen zu vertuschen und die Täter nicht konsequent zu verfolgen. Auch für die Schüsse auf Gutiérrez sitzt bislang niemand im Gefängnis. Außer Frage steht jedoch, dass die illegalen Waffen aus dem Schwarzwald weite Verbreitung fanden: 15 der verhafteten Polizisten, die in der Nacht ein G36 trugen, wird vorgeworfen, in die organisierte Kriminalität verstrickt zu sein.

Der Text ist in der Ausgabe Nr. 509 der Lateinamerika Nachrichten erschienen

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