Richtungsweisendes Urteil zu Todesflügen in Argentinien

29 mal lebenslang und 19 mehrjährige Haftstrafen im Verfahren gegen Verantwortliche des Folterzentrums Esma. Gemischte Bilanz der Strafmaße

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Auf dem ehemaligen Esma-Gelände in Argentinien befindet sich inzwischen eine Gedenkstätte
Auf dem ehemaligen Esma-Gelände in Argentinien befindet sich inzwischen eine Gedenkstätte

Buenos Aires. In Argentinien sind die Urteile in der sogenannten Megacausa Esma (etwa: Mammutprozess Esma) gefällt worden und haben ein Stück Justizgeschichte in der Aufarbeitung der Verbrechen der Militärdiktatur zwischen 1976 und 1983 geschrieben. Damals hatten die argentinischen Militärs in der Escuela de Mecánica de la Armada (Mechanikschule der Marine, ESMA) im Norden von Buenos Aires das größte geheime Internierungszentrum des Landes betrieben. In ihm waren rund 5.000 Personen festgehalten und gefoltert worden. Die überwiegende Mehrheit der Gefangenen gilt bis heute als verschwunden. Das nun zu Ende gegangene Verfahren hatte sich über fünf Jahre erstreckt. Insgesamt waren 789 Fälle von Folterung und "Verschwindenlassen" von Personen verhandelt und 830 Zeugen befragt worden. Es handelt sich damit um den größten und längsten Strafprozess in der Geschichte des südamerikanischen Landes.

Von den 54 Angeklagten wurden 29 zu lebenslanger Haft verurteilt, 19 zu Haftstrafen von acht bis 25 Jahren, sechs wurden freigesprochen. Gegen 13 ursprünglich mitangeklagte Personen kam es zu keinem Urteil, da sie im Prozessverlauf entweder verstarben oder das Verfahren gegen sie aus gesundheitlichen Gründen eingestellt wurde. Unter den Verurteilten befinden sich mit Jorge "Tigre" Acosta, Alfredo Astiz und Ricardo Cavallo drei hochrangige Militärangehörige, die bereits in vorangegangenen Strafprozessen lebenslange Haftstrafen erhalten hatten. Daneben kam es aber auch erstmals zu Verurteilungen von weniger bekannten Militärs, die in der späteren Phase zwischen 1979 und 1983 in der ESMA tätig gewesen waren.

Argentinische Medien betonen die Bedeutung, die das Urteil auch für die Aufarbeitung der sogenannten Todesflüge" hat. Überlebende der ESMA hatten noch zu Diktatur-Zeiten davon berichtet, dass die Militärs sedierte oder gefesselte Gefangene lebend aus Flugzeugen über dem Rio de la Plata abwarfen, um sich ihrer zu entledigen. Mitte der 1990er Jahre äußerte sich mit Adolfo Scilingo erstmals auch ein Militärangehöriger zu dieser Methode des systematischen Massenmords an Gefangenen. Mit dem nun ergangenen Urteil gelten diese Operationen endlich auch als gerichtlich erwiesen. In diesem Zusammenhang wurden die zwei ehemaligen Piloten Mario Daniel Arru und Alejandro Domingo D’Agostino zu lebenslanger Haft verurteilt. Überlebende und Angehörige von Menschenrechtsorganisationen kritisieren jedoch, dass drei weitere Angeklagte, die ihre Beteiligung an diesen Mordaktionen gegenüber dritten Personen gestanden hatten, freigesprochen wurden.

Der gerichtliche Nachweis der Existenz der "Todesflüge" konnte nicht zuletzt aufgrund der Recherchen der Journalistin und ESMA-Überlebenden Miriam Lewin erbracht werden. Sie identifizierte in den USA mit Hilfe der erhaltenen Logbücher einige jener Flugzeuge, mit denen diese durchgeführt worden waren. Die Staatsanwaltschaft ging in der Folge den von ihr recherchierten Hinweisen nach. Gegenüber der Tageszeitung Página 12 sagte Lewin, dass insgesamt 14 Personen, die als Piloten in "Todesflüge" verwickelt waren, namentlich bekannt seien. "Die Justiz muss auch gegen sie vorgehen", so Lewin.

Überlebende, Angehörige und Menschenrechtsgruppen reagierten überwiegend positiv auf die Urteilsverkündung. Pedro Dinani, Anwalt der als Nebenklägerin auftretenden Organisation Justicia Ya (Gerechtigkeit jetzt) wies jedoch auch darauf hin, dass manche der Angeklagten für mehr als 100 nachgewiesene Fälle von Folterungen lediglich Gefängnisstrafen von acht Jahren erhielten, während der Justizapparat die Mitbegründerin der sozialen Organisation Tupac Amaru, Milagro Sala, "seit zwei Jahren ohne Beweise gefangen hält."

Für Sorgen hatten im Vorfeld der Urteilsverkündung einige Entwicklungen innerhalb des Justizsystems nach dem Amtsantritt von Staatspräsident Mauricio Macri gesorgt. Menschenrechtsgruppen hatten etwa immer wieder darauf hingewiesen, dass verurteilten Militärs zuletzt vermehrt Hausarrest gewährt wurde. Auch die finanzielle und personelle Ausdünnung der Untersuchungsteams im Justizapparat wurde immer wieder kritisiert. Ein Strafnachlass für verurteilte Militärs aufgrund eines Urteils des Obersten Gerichts nach dem sogenannten Zwei-für-eins-Gesetz konnte dieses Jahr nur nach massiven Protesten der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen verhindert werden.