Brasiliens Ex-Präsident Lula zu zwölf Jahren Haft verurteilt

Gericht lehnt Berufungsantrag ab. Vollzug der Haftstrafe vorerst ausgesetzt. Präsidentschaftskandidatur 2018 sehr unwahrscheinlich. Landesweit Proteste

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Der Ex-Präsident von Brasilien, Lula da Silva, bei der Kundgebung in Porto Alegre am Vorabend des Urteils
Der Ex-Präsident von Brasilien, Lula da Silva, bei der Kundgebung in Porto Alegre am Vorabend des Urteils

Porto Alegre/São Paulo. Am gestrigen Mittwoch hat das Berufungsgericht in Porto Alegre das Urteil der ersten Instanz gegen den früheren brasilianischen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva bestätigt. Dabei erhöhten die Richter die Gefängnisstrafe von neun Jahren und sechs Monaten auf zwölf Jahre und einen Monat. Zudem wurde ihm eine Strafzahlung von einer Million Reais (250.000 Euro) auferlegt. Im Juli 2017 war er im Kontext des Korruptionsskandals um den staatlichen Erdölkonzern Petrobras wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche verurteilt worden.

Das Gericht legte fest, dass Lula auf freiem Fuß bleibt, bis von der Verteidigung eingelegte Rechtsmittel geprüft sind. Ihr bleibt die Möglichkeit, sowohl am Obersten Gerichtshof (STJ) als auch am Obersten Bundesgericht (STF) wegen möglicher Verfahrensfehler in Berufung zu gehen. Richter Marco Aurélio Mello vom STF hatte zuvor vor einer unmittelbaren Verhaftung Lulas gewarnt. Dies würde das Land "in Brand setzen", so Mello.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil der umstrittenen Entscheidung des Bundesrichters Sergio Moro vom 12. Juli 2017, der mit den Lava Jato-Ermittlungen zum Korruptionsskandal um den Petrobras-Konzern betraut ist. Der Vorwurf gegen Lula lautete, er habe dem Baukonzern OAS Vorteile bei der Auftragsvergabe durch Petrobras verschafft und im Gegenzug ein Luxus-Apartment im Wert von 2,2 Millionen Reais, (550.000 Euro) erhalten.

Eine starke politische Komponente trägt die Verurteilung aufgrund Lulas großer Chancen, im Oktober dieses Jahres wieder zum Präsidenten gewählt zu werden. Er führt derzeit klar die Umfragen an. Doch nach dem gestrigen Urteil scheint seine Kandidatur eher unwahrscheinlich: Die Gesetze sehen vor, dass Verurteilte nicht für öffentliche Ämter kandidieren können. Im kommenden August wird das Oberste Wahlgericht (STE) über die Annahme von Kandidaturen für die Wahl im Oktober abstimmen. Zu erwarten steht, dass das STE die Zulassung Lulas aufgrund der Verurteilung ablehnen wird. Dies könnte nur eine einstweilige Verfügung durch STJ oder STF aufgehoben werden.

Kritiker sehen im Verfahren den dritten Teil des Staatsstreiches, der mit der Amtsenthebung gegen Dilma Rousseff im August 2016 begann. Tatsächlich hatte es noch nie zuvor ein Berufungsgericht so eilig wie im Prozess gegen Lula.

Aus Sicht der Verteidigung lagen weder Beweise noch stichhaltige Aussagen vor, die Lula als Besitzer des Apartments überführten. Sogar das Gericht hatte bestätigt, dass sich die besagte Immobilie bis heute im Besitz der Baufirma befindet, die diese als Hypothek für einen Kredit bei der Bank Caixa Economica verwendet. Aus diesem Grund hatte sein Anwalt Cristiano Zanin gleich zu Beginn der gestrigen Verhandlung die Einstellung des Verfahren gefordert. Das Urteil der ersten Instanz fuße vor allem auf der Aussage eines Kronzeugen. "Im ganzen Prozess sind keine Beweise eingebracht worden; diese sind stets abgelehnt worden. Deshalb muss das Verfahren eingestellt werden", so Zanin.

Dagegen gab sich Richter João Pedro Gebran Neto überzeugt, dass Lula maßgeblich an der Vergabe von Aufträgen von Petrobras an die OAS beteiligt gewesen sei. "Seine Schuldhaftigkeit ist extrem hoch", so Gebran und forderte eine Erhöhung der Strafe auf zwölf Jahre und einen Monat. Er sah es als bewiesen an, dass Lula der Besitzer des  Apartments ist. Hierzu zitierte er aus dem SMS-Verkehr zwischen dem Ex-Präsidenten und der OAS, in dem es um Sanierungsarbeiten im Apartment gegangen sein soll. Ferner begründete er seine Überzeugung mit Zeugenaussagen zu jeweils einem Besuch Lulas und seiner Frau vor und einem nach den Umbauarbeiten. Hieraus sei zu schließen, dass Lula der Besitzer sei, so Gebran Neto. Sein Richterkollege Victor Luiz dos Santos Laus schloss sich dem an. Für ihn gebe es keine Zweifel an der Schuld Lulas. "Für denjenigen, der die Beweise sehen will, gibt es Beweise", so Santos Laus.

Gerade diese Argumentation, die auf Schlussfolgerungen aber nicht auf Beweisen beruhe, lehnt die Verteidigung als gehaltlos ab. Rechtsanwalt Zanin spricht daher von einem politischen Prozess. Weltweit hatte das Urteil der ersten Instanz für Empörung und Unverständnis gesorgt. In Deutschland nannte die frühere Justizministerin Herta Däubler-Gmelin das Verfahren einen Skandal. Lulas Anwalt bei der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen, Geoffrey Robertson, hatte massive Zweifel an der Unparteilichkeit des Gerichts geäußert und begleitete die Urteilsverkündung im Gerichtsaal.

In Folge der Verurteilung des linken Politikers kam es landesweit zu Protesten. Seit den Morgenstunden war es selbst in kleinen Ortschaften Brasiliens zu Solidaritätsbekundungen, Protestmärschen und brennenden Straßenbarrikaden gekommen. Mitunter gab es gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Anhängern Lulas und Sicherheitskräften.

In Porto Alegre war bereits ab dem Vorabend der Bereich um das Gericht weiträumig abgeschirmt und von Scharfschützen, Jagdflugzeugen und Kriegsmarine abgesichert worden. Am Tag selbst demonstrierten im Zentrum der Stadt Medienberichten zufolge 30.000 Menschen. Mancherorts kam es auch zu kleinen Kundgebungen von Gegnern des Ex-Präsidenten.

Lula hatte das Urteil im Sitz der Metallarbeitergewerkschaft abgewartet. "Ich hatte keine Illusion, es gab einen Pakt", sagte er am späten Abend auf einer Kundgebung vor 50.000 Anhängern in São Paulo.