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Mexiko und Europäische Union schließen Freihandelsabkommen ab

Alle Waren können nun zollfrei zwischen Mexiko und der EU gehandelt werden. Abkommen enthält keine verbindlichen Regelungen im Bezug auf Menschenrechte

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Die EU und Mexiko haben nach zweijährigen Verhandlungen ein neues Handelsabkommen abgeschlossen
Die EU und Mexiko haben nach zweijährigen Verhandlungen ein neues Handelsabkommen abgeschlossen

Mexiko-Stadt. Die Europäische Union und Mexiko haben die im Mai 2016 aufgenommenen Verhandlungen über eine Neuauflage eines gemeinsamen Handelsabkommens abgeschlossen und die Unterzeichnung nach der Klärung letzter technischer Details angekündigt. Damit können praktisch alle Waren zollfrei zwischen Mexiko und der EU gehandelt werden. Kritik wurde bereits unter anderem hinsichtlich der handelspolitischen Ausrichtung des Abkommens und des Verzichts auf die Stärkung der Menschenrechte laut.

Handelskommissarin Cecilia Malmström erklärte über den Kurznachrichtendienst Twitter, es sei ein modernes und umfassendes Abkommen geschlossen worden. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker ließ verlauten, beide Seiten wollten damit, "einen offenen, fairen und regelbasierten Handel verteidigen".

Die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Die Linke im deutschen Bundestag, Heike Hänsel, kritisierte dagegen, das Abkommen nütze nicht der Bevölkerung sondern den europäischen Großkonzernen. Die EU betreibe "ganz offensichtlich eine schamlose Wahlkampfhilfe für das Lager des Präsidenten Enrique Peña Nieto". Außerdem seien keine greifenden Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen entwickelt worden. Das Abkommen sei daher unfair und unverantwortlich, die spät initiierte Folgenabschätzung Makulatur. In Mexiko finden am 1. Juli Präsidentschaftswahlen statt.

Nichtregierungsorganisationen weltweit hatten bereits zu Beginn der Verhandlungen die Unzulänglichkeiten der im bestehenden, aus dem Jahr 2000 stammenden Abkommen formulierten Menschenrechtsklausel kritisiert, da ihre Missachtung keine Konsequenzen nach sich zieht. Sie forderten während der Verhandlungen eine verbindliche menschenrechtliche Folgeabschätzung und schlugen die Etablierung eines Monitoring-Mechanismus sowie institutionalisierte Partizipation der Zivilgesellschaft vor. Verbindliche Regelungen im Bezug auf Menschenrechte wurden im neuen Freihandelsabkommen nicht aufgenommen. Auch der internationale Think Tank Transnational Institute (TNI) bemängelte in einem Bericht die Unfähigkeit der beteiligten Regierungen, Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt zu ergreifen.

Francisco Cervantes, Präsident des Verbands industrieller Handelskammern (Concamin), betonte hingegen, die Interessen des Agrarsektors seien gewahrt worden. Bei den für Mexiko wichtigen geschützten geografischen Angaben, wie etwa dem Tequila, habe Mexiko seine Interessen durchsetzen können. Mit dem neuen Abkommen entfällt unter anderem der Zoll auf mexikanische Produkte wie Orangensaft, Thunfisch, Agavensirup, Ovalbumin, Früchte und Gemüse. Außerdem wurden die Dienstleistungsmärkte geöffnet: Sie umfassen nun auch den Telekommunikationssektor, den befristete Aufenthalt von Dienstleistungserbringern und Dienstleistungen rund um den digitalen Handel.

Durch den Abschluss der Verhandlungen würde Mexiko neue Vorteile erhalten, so die Verfechter des Vertragswerkes: Neue Märkte für Nahrungsmittel und Getränke, wie den Tequila, Huhn und Spargel, würden eröffnet. Allerdings muss Mexiko 340 geschützte geografischen Angaben, also Angaben in Form von Namen und Orten, welche im Handel die geografische Herkunft von Waren kennzeichnen, anerkennen. Infolgedessen dürfen nur die EU-Erzeugnisse der 340 Angaben unter diesem Namen verkauft werden.

Gerade der Schutz geografischer Angaben war monatelanges Konfliktthema der Verhandlungen gewesen, beispielsweise im Fall der Käsesorte Manchego. Die Europäische Kommission ließ dazu verlauten, es sei wichtig, dass die Produzenten traditioneller europäischer Delikatessen vor Nachahmung geschützt seien und dass sich Konsumenten beim Kauf sicher sein könnten, die "echten" Produkte zu kaufen.

Die weltweite Stärkung dieses Schutzes war bereits durch vergangene multilaterale Verhandlungen, etwa mit Bolivien, Kolumbien und Ecuador, als Schlüsselziel der EU-Handelspolitik deutlich geworden. Der Vorwurf einiger Kritiker, in den jüngsten von der EU abgeschlossenen Handelsabkommen würden kommerzielle Interessen überwiegen und die im Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum (Trips) beschlossene Flexibilität für Entwicklungs- und Schwellenländer durch darüber hinausgehende Bestimmungen untergraben, wird damit gestärkt.