Strafanzeigen gegen Sektenarzt der Colonia Dignidad

Anwälte mehrerer Opfer fordern deutsche Behörden zum Handeln auf. Schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft Bonn

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Wolfgang Kaleck, Andreas Schueller (ECCHR), Petra Schlagenhauf
Wolfgang Kaleck, Andreas Schueller (ECCHR), Petra Schlagenhauf (v.l.n.r.)

Berlin/Santiago de Chile. Es könnte nun doch noch eng werden für Hartmut Hopp, den Justizflüchtling und ehemaligen Arzt der Deutschensiedlung Colonia Dignidad in Chile. Am Donnerstag gaben Anwälte von Opfern der Sektensiedlung bekannt, bei der Staatsanwaltschaft Krefeld mehrere Strafanzeigen gegen den 67-Jährigen gestellt zu haben. Hopp hatte sich Anfang Mai in die niederrheinische Stadt geflüchtet, um sich seiner in Chile ausstehenden mehrjährigen Gefängnisstrafe wegen Beihilfe zum sexuellen Missbrauch Minderjähriger zu entziehen.

Das ehemalige Führungsmitglied der autoritär geführten Sektensiedlung wird von den Opferanwälten bezichtigt, für schwere Körperverletzungen und politische Morde mitverantwortlich zu sein. In der ersten Strafanzeige werfen zwei Geschädigte dem Arzt vor, ihnen über Jahre hinweg zwangsweise Drogen verabreicht zu haben, um sie gefügig zu machen. "Bei der zweiten Strafanzeige geht es um die Ermordung von drei Gegnern der Militärdiktatur in den 1970er Jahren", sagte die Berliner Rechtsanwältin Petra Schlagenhauf am gestrigen Donnerstag in Berlin. Klageführer ist ein Angehöriger eines der Opfer. Beide Anzeigen seien inzwischen der Staatsanwaltschaft Krefeld zugestellt worden, so Schlagenhauf gegenüber amerika21.de.

Mit den Anzeigen wollen die Anwälte nun den Druck auf die deutschen Behörden erhöhen. Die Juristen- und Menschenrechtsorganisation ECCHR hat zu diesem Zweck zudem ein gut 30-seitiges Dossier über Hartmut Hopp und die Colonia Dignidad angefertigt (siehe Anhang). Auf der zweiten Seite: Ein Bild, das den 67-Jährigen mit dem ehemaligen Diktator Augusto Pinochet in geselliger Runde zeigt.

Nach Meinung des ECCHR-Anwalts Wolfgang Kaleck hätten die hier zusammengetragenen Belege schon längst genügt, um Hopp juristisch habhaft zu werden. Schwere Vorwürfe erhebt er deswegen auch gegen die Staatsanwaltschaft Bonn. Diese habe seit 1985 Ermittlungen gegen Hopp und andere Führungspersönlichkeiten der Colonia Dignidad geleitet, ohne dass dies Resultate gehabt hätte. "Wir wissen, ehrlich gesagt, bis heute nicht, was die Bonner Staatsanwaltschaft in all diesen Jahren eigentlich gemacht hat", sagte Kaleck, der disziplinarische oder gar strafrechtliche Konsequenzen für die Behörde nicht ausschießen möchte. Dass sich nun die Staatsanwaltschaft Krefeld des Falls angenommen hat, sei ein gutes Zeichen, so Kaleck: "Allerdings hoffen wir auch darauf, dass sich das Justizministerium in dem von SPD und Grünen regierten Nordrhein-Westfalen aktiv um Aufklärung bemüht."

Kaleck und Schlagenhauf verwiesen bei einer Pressekonferenz am Donnerstag in den Räumen der ECCHR auch auf die guten Kontakte der Colonia-Dignidad-Führung zu westdeutschen Behörden. Diese Bande sind bis heute offenbar ungebrochen. Immerhin kann Hopp unbehelligt in Krefeld leben, während Interpol in zur Festnahme ausgeschrieben hat. Das Fahndungsblatt ist mit einer roten Markierung versehen, wie bei Schwerkriminellen oder Kriegsverbrechern. Die rote Markierung bedeutet: sofortige Festnahme. Nur in Deutschland hatte dies bislang keine Konsequenz.